Seit dem 1. Januar 2011 müssen Anlagenbetreiberinnen und
Anlagenbetreiber sowie Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen ihre Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit
1. die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann und
2. die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
Der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Regelung ist, ist verpflichtet, Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, die aufgrund von Maßnahmen nach §14 Abs. 1 Strom nicht
einspeisen konnten, in einem vereinbarten Umfang zu entschädigen.
Der Windenergieanlagenbetreiber muss diese Ausfälle eigenständig gegenüber dem Energieversorger geltend machen.
In Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat es in der Vergangenheit schon viele Reduzierungen gegeben, welche zu erheblichen Ertragseinbußen für die Betreiber geführt haben.
Durch den zunehmenden Ausbau der Windenergie wird es in der Zukunft vermehrt zu Abschaltungen kommen.
Wir übernehmen für Sie die Berechnung des Ertragsausfalls, sowie eine
kontinuierliche Überwachung Ihrer Anlagen auf Reduzierungen nach §14 EEG.
Unsere Leistungen:
- Überwachung der Anlagen auf Reduzierungen
- Beschaffung sämtlicher, für die Berechnung notwendigen Daten
- Erstellung aller benötigten Formulare
- Monatlicher Bericht über Reduzierung
- Bearbeitung aller dadurch entstehenden Anfragen
- Wir kümmern uns um alles
- Der Ertragsausfallbericht wird nach den zurzeit gültigen Vorgaben im EEG erstellt
Sie möchten diese Berechnungen selber erstellen ?
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.